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Spanien: GPS-Bedienung illegal
17.06.09 10:37

GPS-Bedienung während Fahrt

Aufgepasst wer in den Motorradurlaub nach Spanien fährt: ein neues Gesetz verbietet dort die Bedienung eines GPS-Gerätes während der Fahrt. Wir haben uns erkundigt, wie der Fall in der Schweiz liegt.

Dies jedenfalls meldet die Website newspaper.com und beruft sich auf ein PDF der spanischen Behörden.

Offenbar ist es in Spanien also weiterhin erlaubt, ein GPS zum Auto- oder Motorradfahren zu gebrauchen - aber es ist illegal, das Gerät während der Fahrt zu bedienen. Wer es trotzdem macht, hat mit hohen Geldstrafen zu rechnen.

Schweiz: Natel und GPS-Radarwarnung

In der Schweiz liegt der Fall übrigens anders. Wir haben uns beim Strassenverkehrsamt Zürich erkundigt. Nach wie vor ist der Gebrauch eines Natels am Steuer eines Autos nicht erlaubt, ebenso das Einschalten der Radar-Warnfunktion auf dem GPS-Gerät bei Autos und Motorrädern (allerdings ist uns kein Fall bekannt, wo ein Polizist dies tatsächlich beanstandet hätte - dazu müsste er nämlich im Menu des GPS herumwühlen).

GPS-Bedienung in CH: keine Ordungsbusse

Aber - im Unterschied zu Spanien - ist die Bedienung eines GPS-Navigationsgerätes während der Fahrt im Auto oder auf dem Motorrad kein Ordnungsbussen-Tatbestand. Was heisst: Sollte einem die Polizei dabei erwischen, wie man während der Fahrt auf dem GPS rumtippt - wird nichts passieren, denn das setzt keine Ordnungsbusse ab.

Doch Achtung...!

Sollte man jedoch aufgrund der Ablenkung durch das Herummanipulieren am GPS auf die andere Fahrspur geraten oder gar einen Unfall bauen, dann kann dies bestraft werden. Denn das Gesetz sagt:

Art. 31 SVG (Strassenverkehrsgesetz)
Beherrschen des Fahrzeuges:
1 Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.

Art. 3 VRV (Verkehrsregelnverordnung)
Bedienung des Fahrzeuges:
1 Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.


 
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