Auch auf dem Motorrad gilt: immer den Sicherheitsgurt schliessen, gellee....! Aktuelle Artikel aus Menschen & Politik:
Als Motorradfahrer ist man sich mit der Zeit ja an unglaubliche Geschichten gewöhnt, aber diese da hat es in sich: Der Münchner Motorradfahrer Heinz Wenzl (46) bekam vor kurzem Post von der Behörde in Viechtach (circa 170 Nordöstlich von München gelegen) zugestellt. Darin heiss es, er sei ohne Sicherheitsgurten herumgefahren, was einen Strafzettel über 53.50 Euro zur Folge hatte. Explizit das Motorrad gemeint Dies berichtete die Online-Ausgabe der Ausburger Allgemeine. Nun sagt sich der logisch denkende Mensch: da hat ein Beamter wohl ein Motorrad mit einem Auto verwechselt. Doch das Kuriose ist: die Nummer seines BMW-Motorrads (R 100 GS) ist im Bussgeldbescheid explizit erwähnt. Als Kronzeuge für das Ganze wird ein Polizeiobermeister genannt. Wenn kein Einspruch - rechtskräftig Täte man das Ganze nun als blöden Aprilscherz ab, könnte es teuer werden: denn gerade einmal zwei Wochen Zeit hat man, um Einspruch zu erheben, danach wird der Bussgeldbescheid, egal ob kompletter Blödsinn oder nicht, bestandskräftig. Wenzl legte also Einspruch ein, jetzt wird der Sache nachgegangen. Mögliche Erklärung... Ein ADAC-Verkehrsjurist fand immerhin eine Erklärung, wie ein solcher hirnrissiger Bussgeldbescheid entstehen konnte - im Bussgeldkatalog liegen „Fahren ohne Gurt“ und „Fahren ohne Helm“ unmittelbar nebeneinander - möglicherweise hat sich ein Sachbearbeiter einfach vertippt. Dagegen spricht, dass Wenzl vehement bestreitet, ohne Helm herumgefahren zu sein...
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