Laut dem deutschen ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) sind Bussen, die aufgrund der Daten von Verkehrsüberwachungskameras ausgestellt werden, wohl bald passé.
Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich die Klage eines Autofahrers gutgeheissen, der eine solche Busse wegen zu schnellem Fahrens bekommen hatte. Die Begründung des Gerichts: Wenn bei einer Verkehrsüberwachung das gesamte Verkehrsgeschehen gefilmt wird und so alle Fahrzeuge und Fahrer - unabhängig von einem Verkehrsverstoß - identifiziert werden können, greift dies in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Es ist also ein Datenschutzproblem. Und für diesen speziellen Fall fehlt bisher ein Gesetz.
Ergo müssen alle laufenden Bussgeldverfahren, die aufgrund solcher Verkehrsüberwachungskameras erstellt wurden, eingestellt werden. Betroffen seien vorwiegend Abstandsmessungen mit Videokameras, die an Brücken befestigt wurden und jeden Verkehrsteilnehmer filmten. Wer den Abstand nicht einhielt, bekam autmatisch eine Busse zugeschickt – doch dazu fehlte Polizei die gesetzliche Grundlage. Laufende Verfahren können also angefochten werden.
Anders verhält es sich mit fixen Radarkameras („Blitzer“) oder mobilen Radarkontrollen (vom Strassenrand oder via Fahrzeug) – diese Bussen sind nach wie vor gültig, weil sie auf ein einzelnes Individuum und nicht auf die allgemeine Masse abzielen.