Dossier zum Thema:
Reglement MSS-Pässefahren für Motorradfahrer/innen
01. Zweck des „MSS-Pässefahrens“ ist es, Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern die Schönheit der
Berge, aber auch die weniger bekannten Ecken der Schweiz durch einen touristischen Wettbewerb näher zu bringen. Während einer Saison werden für jede Überquerung der von MSS definierten 100 Schweizer Passstrassen Punkte vergeben, welche die Grundlage für eine Jahreswertung bilden.
02. Teilnahmeberechtigt sind Lenkerinnen und Lenker von strassenverkehrstauglich eingelösten
Motorrädern. Sie haben sich an die Strassenverkehrsgesetze zu halten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
03. Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt durch Einzahlen des Startgeldes zu Gunsten MotorMedia GmbH, Europastrasse 15, CH-8152 Glattbrugg, Credit Suisse, Zürich, Clearing 4835, IBAN CH20 0483 5076 6728 3100 0, Vermerk: MSS-Pässefahren. Nach Eingang der Zahlung erhält der Teilnehmer die notwendigen Unterlagen.
04. Das Startgeld beträgt für MSS-Abonnenten Fr. 50.–, für Nichtabonnenten Fr. 75.–.
05. Die Wertung beginnt am 1. März und endet am 31. Oktober. Während dieser Zeit ist ein Einstieg
jederzeit möglich.
06. Die Wahl der Pässe und der Zeitpunkt einer Fahrt ist für alle Teilnehmer frei.
07. Gewertet werden nur die vollständig überquerten Pässe gemäss Verzeichnis. Jeder Pass kann pro
Fahrt und Saison nur einmal gewertet werden.
08. Auf der Passhöhe oder in deren Umgebung ist die Überquerung auf der Kontrollkarte mit Datum und
Stempel bestätigen zu lassen. Dies ist möglich in Restaurants, Kiosken, Tankstellen usw. Zulässig als Nachweis sind auch Fotos. Erkennbar sein müssen die Passtafel, ein Hospiz, Restaurant oder ein anderes typisches Erkennungsmerkmal sowie unbedingt die MSS-Titelseite von Ausgabe 4 des aktuellen Jahrgangs. (Download auch unter www.motosport.ch möglich.)
09. Passfahrten ohne gültige Bestätigung werden nicht gewertet. Nicht vergessen, auf Stempelkarte oder
Foto die auf der Liste (siehe Rückseite) angegebene Passnummer beizufügen.
10. Die Punktevergabe erfolgt gemäss der im Reglement aufgeführten Punkteliste der Pässe.
11. Die Kontrollkarten oder Fotos sind bis spätestens 10. November (Poststempel) an die MotorMedia GmbH, Redaktion MOTO SPORT SCHWEIZ, Europastrasse 15, 8152 Glattbrugg,
Vermerk Pässefahren, einzusenden. Hier können auch weitere Kontrollkarten verlangt werden.
12. Auszeichnungen werden nach folgender Liste vergeben:
„Goldmedaille“ 24 000 Punkte und mehr
„Silbermedaille“ 12 000 – 23 999 Punkte
„Bronzemedaille“ 3000 – 11 999 Punkte oder mindestens 10 Pässe
13. Die Preisverleihung findet im folgenden Jahr statt. Die Gewinner werden persönlich eingeladen.
14. Mit der Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmende alle im Zusammenhang mit dem Wettbewerb
gestellten Bedingungen.
15. Das MSS-Organisationskomitee (Sitz: MotorMedia GmbH, MOTO SPORT SCHWEIZ, Europastrasse 15, 8152 Glattbrugg) behält sich Änderungen und Ergänzungen vor.
Glattbrugg, im Januar 2010 Das Organisationskomitee
|